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Wie werden gesicherte Rangierfahrstraßen aufgelöst?

Im Gegensatz zur Zugfahrstraße werden Rangierfahrstraßen nicht unbedingt gesichert, also verriegelt und/oder blockiert. Es sei denn ... Rangierfahrstraßen kreuzen Zugfahrstraßen. Dann aber müssen diese auch wieder aufgelöst werden.

Was ist eine Rangierfahrstraße?
Fast so etwas wie eine Zugfahrstraße: Eine Rangiereinheit soll von einem Startgleis über Weichen und eventuelle Rangiersignale in einen anderes Gleis z. B. eines Bahnhofes - das Zielgleis - geleitet werden. Eine “Zugmeldung” wird hier in der Regel nicht verwendet! - Die Abfolge von Weichen- und Signalstellungen, die die Rangiereinheit über die Gleise leitet, stellt die Rangierfahrstraße dar. Gegenüber Zugfahrstraßen wird aber in der Regel kein “Auffahrschutz” (“Blockierung” - Blockierkontakte in der Fahrstraßendefinition) verwendet, denn meist muß auf bereits “besetzte” Gleise eingefahren werden. Eine Verriegelung (Freigabekontakte in der Fahrstraßendefinition) ist im reinen Rangierbereich meist verzichtbar, denn sonst müßten auch “Freigabeabschnitte” angefahren werden...

Wie sich eine Fahrstraße aufbaut und wie diese definiert wird, kann im Kapitel “Was ist eine Fahrstraße und wie werden diese definiert?” nachgelesen werden. Nun aber zur Auflösung verriegelter Rangierfahrstraßen.

Gesicherte Rangierfahrstraße
Führt eine Rangierfahrstraße in den Zugbereich - Beispiel: Bereitstellung eines Personenzuges oder Angliederung einzelner Wagen an einen Zug im Bahnhof - so werden Zugfahrwege gekreuzt. Also wird auch diese Rangierfahrstraße verriegelt! Nur ist dann nicht unbedingt der Freigabe-Gleisabschnitt erreichbar...

Manuelle Auflösung einer Fahrstraße
Um “nicht automatisch durch einen Freigabe-Gleisabschnitt entriegelte Fahrstraßen” auzulösen, wird die manuelle Auflösung genutzt: Einfach durch Definitionen von Fahrstraßen, die gleiche Weichen/Signale durchschaltet wie Rangierfahrstraßen, die jedoch nicht verriegelt sind (also freie “Freigabe”-Kontakte in der Fahrstraßendefinition!).
Am einfachsten geschieht dies durch eine komplette Fahrstraße, die zum Beispiel einen Rangierbereich eines (Rangier-) Bahnhofkopfes in eine Grundstellung bringt!

Nicht verriegelte Fahrstraßen überschreiben immer bestehende Verriegelungen!! -
Deshalb sollen “Rotschaltungen” von Signalen immer mit “nicht-verriegelten Fahrstraßen” gestellt werden!! Sonst wird das mit einer Zugfahrstraße gestellte und verriegelte(!) “Grün-Signal” nicht auf “rot” gestellt - bzw. erst nach der “Freigabe”!!